🇩🇪Deutschland
Deinen Arbeitsvertrag prüfen
In Deutschland arbeiten? Prüfe, ob dein Vertrag dem BGB, KSchG und ArbZG entspricht.
Wichtige Rechtspunkte
- ✓Probezeit: maximal 6 Monate (§ 622 Abs. 3 BGB)
- ✓Mindesturlaub: 20 Arbeitstage/Jahr (§ 3 BUrlG)
- ✓Überstunden: müssen vergütet oder ausgeglichen werden
- ✓Wettbewerbsverbot: nur mit Karenzentschädigung (≥50% Gehalt) wirksam
Häufige Fragen
Wie lang darf die Probezeit in Deutschland sein?
Maximal 6 Monate gemäß § 622 Abs. 3 BGB. Längere Probezeitklauseln sind unwirksam.
Darf mein Arbeitgeber alle meine Erfindungen beanspruchen?
Nein. Freie Erfindungen (ohne Bezug zur Arbeit, ohne Betriebsmittel) gehören dem Arbeitnehmer (§ 4 ArbnErfG). Klauseln, die alles beanspruchen, sind nach § 22 ArbnErfG nichtig.
Wann ist ein Wettbewerbsverbot wirksam?
Nur wenn es schriftlich vereinbart ist und die Karenzentschädigung mindestens 50% des zuletzt bezogenen Entgelts beträgt (§ 74 Abs. 2 HGB).
Keine Rechtsberatung. Überprüfe immer das Originaldokument.